Krankengeld / Beitragszahlung durch Krankenkasse
Seit dem 01.01.2016 ist bei Beziehern von Krankengeld, die wegen einer Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, der Rentenversicherungsbeitrag (Anteil Krankenkasse und Anteil Mitglied) direkt von der gesetzlichen Krankenkasse an die berufsständische Versorgungseinrichtung zu zahlen. Weitere Informationen finden Sie hier
Pflegeunterstützungsgeld
Ab 1. Januar 2015 übernimmt die Pflegekasse Rentenbeiträge während des Bezugs von Pflegeunterstützungsgeld. Weitere Informationen finden Sie hier
Start der Mütterrente
Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2014 wird die sogenannte Mütterrente eingeführt, d.h. für Kinder, die vor 1992 geboren sind, werden Kindererziehungszeiten in erweitertem Umfang berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie hier
Neueste Rechtsprechung zur GRV-Befreiung
Nach neuer Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist es erforderlich, bei jedem Arbeitgeber- bzw. Stellenwechsel einen neuen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung zu stellen. Bitte beachten Sie, dass die beantragte Befreiung nur dann ab Aufnahme der Beschäftigung wirksam wird, wenn dieser innerhalb von drei Monaten ab Beschäftigungsbeginn beim Versorgungswerk eingegangen ist. Wird der Antrag verspätet gestellt, kann eine Befreiung erst ab Antragseingang erfolgen. Bei verspäteter oder ausbleibender Antragstellung tritt eine doppelte Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung und zum Versorgungswerk ein.
Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Das neue Pfändungsschutzkonto
Der Gesetzgeber hat die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen in der Rentenversicherung weiter ausgebaut. Weitere Informationen finden Sie hier
Der aktuelle Infobrief
Geschäftsjahr 2017 - Den Geschäftsabschluss für 2017 - sowie weitere Informationen für 2019 finden Sie hier
Informationen zur Dynamisierung der Renten und Anwartschaften für 2019 finden Sie hier
Versorgungsausgleich bei Ehescheidung neu geregelt
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Elektronisches Arbeitgebermeldeverfahren
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Bundesfinanzhof bestätigt nachgelagerte Besteuerung von Altersrenten für Freiberufler
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